Eine Wohnung im Altbau-Mehrfamilienhaus in Groß Kummerfeld hängt am Zustand des gesamten Hauses. Dach, Fassade und Leitungen sind Gemeinschaftseigentum — ein Sanierungsstau dort trifft jede Einheit anteilig, unabhängig davon, wie gepflegt die einzelne Wohnung ist.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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