Eine Wohnung im Altbau-Mehrfamilienhaus in Bremen hängt am Zustand des gesamten Hauses. Dach, Fassade und Leitungen sind Gemeinschaftseigentum — ein Sanierungsstau dort trifft jede Einheit anteilig, unabhängig davon, wie gepflegt die einzelne Wohnung ist.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschuss Bremen öffnen