Eine Wohnung im Altbau-Mehrfamilienhaus in Gifhorn hängt am Zustand des gesamten Hauses. Dach, Fassade und Leitungen sind Gemeinschaftseigentum — ein Sanierungsstau dort trifft jede Einheit anteilig, unabhängig davon, wie gepflegt die einzelne Wohnung ist.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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