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Altbau-Mehrfamilienhaus · Königsbach-Stein

Altbau-Mehrfamilienhaus in Königsbach-Stein bewerten lassen

Eine Wohnung im Altbau-Mehrfamilienhaus in Königsbach-Stein hängt am Zustand des gesamten Hauses. Dach, Fassade und Leitungen sind Gemeinschaftseigentum — ein Sanierungsstau dort trifft jede Einheit anteilig, unabhängig davon, wie gepflegt die einzelne Wohnung ist.

§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Königsbach-Stein

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Warum die Versammlungsprotokolle?
Weil dort steht, was beschlossen wurde. Eine beschlossene Dachsanierung ist eine Zahlungspflicht, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt — und sie mindert den Wert der Einheit ab dem Beschluss.
Reicht der Blick in die Wohnung?
Nein. Bei einer Eigentumswohnung in Königsbach-Stein entscheidet das Gemeinschaftseigentum oft stärker über den Wert als das Sondereigentum.

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