Eine Wohnung im Altbau-Mehrfamilienhaus in Neuburg an der Kammel hängt am Zustand des gesamten Hauses. Dach, Fassade und Leitungen sind Gemeinschaftseigentum — ein Sanierungsstau dort trifft jede Einheit anteilig, unabhängig davon, wie gepflegt die einzelne Wohnung ist.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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