Der Zeilenbau der Nachkriegsjahrzehnte prägt weite Teile des Bestands in Eitelborn. Die Grundrisse sind effizient und gut vermietbar, der energetische Standard stammt aber aus der Zeit vor jeder Wärmeschutzverordnung — mit entsprechendem Investitionsbedarf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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