Der Zeilenbau der Nachkriegsjahrzehnte prägt weite Teile des Bestands in Reichenbach an der Fils. Die Grundrisse sind effizient und gut vermietbar, der energetische Standard stammt aber aus der Zeit vor jeder Wärmeschutzverordnung — mit entsprechendem Investitionsbedarf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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