In einer neueren Wohnanlage in Wanderup steht nicht die Substanz im Vordergrund, sondern die Teilungserklärung: Was gehört zur Einheit, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie ist der Kostenverteilungsschlüssel. Dazu kommen Gewährleistungsfristen aus der Bauabnahme.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein öffnen