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Neubau-Wohnanlage · Steinheim

Neubau-Wohnanlage in Steinheim bewerten lassen

In einer neueren Wohnanlage in Steinheim steht nicht die Substanz im Vordergrund, sondern die Teilungserklärung: Was gehört zur Einheit, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie ist der Kostenverteilungsschlüssel. Dazu kommen Gewährleistungsfristen aus der Bauabnahme.

§§ 3, 8 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Steinheim

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Was ist bei Neubau besonders zu prüfen?
Die Verträge, nicht die Mauern. Offene Mängel am Gemeinschaftseigentum und die Restlaufzeit der Gewährleistung sind in Steinheim die häufigsten Übersehen-Posten.
Ist der Stellplatz automatisch dabei?
Nur wenn er in der Teilungserklärung der Einheit zugeordnet ist. Sonst ist er eine eigene Einheit oder ein Sondernutzungsrecht — mit eigenem Wert.

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