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Neubau-Wohnanlage · Ellenz-Poltersdorf

Neubau-Wohnanlage in Ellenz-Poltersdorf bewerten lassen

In einer neueren Wohnanlage in Ellenz-Poltersdorf steht nicht die Substanz im Vordergrund, sondern die Teilungserklärung: Was gehört zur Einheit, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie ist der Kostenverteilungsschlüssel. Dazu kommen Gewährleistungsfristen aus der Bauabnahme.

§§ 3, 8 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Ellenz-Poltersdorf

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Was ist bei Neubau besonders zu prüfen?
Die Verträge, nicht die Mauern. Offene Mängel am Gemeinschaftseigentum und die Restlaufzeit der Gewährleistung sind in Ellenz-Poltersdorf die häufigsten Übersehen-Posten.
Ist der Stellplatz automatisch dabei?
Nur wenn er in der Teilungserklärung der Einheit zugeordnet ist. Sonst ist er eine eigene Einheit oder ein Sondernutzungsrecht — mit eigenem Wert.

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