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Neubau-Wohnanlage · Berg im Gau

Neubau-Wohnanlage in Berg im Gau bewerten lassen

In einer neueren Wohnanlage in Berg im Gau steht nicht die Substanz im Vordergrund, sondern die Teilungserklärung: Was gehört zur Einheit, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie ist der Kostenverteilungsschlüssel. Dazu kommen Gewährleistungsfristen aus der Bauabnahme.

§§ 3, 8 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Berg im Gau

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Was ist bei Neubau besonders zu prüfen?
Die Verträge, nicht die Mauern. Offene Mängel am Gemeinschaftseigentum und die Restlaufzeit der Gewährleistung sind in Berg im Gau die häufigsten Übersehen-Posten.
Ist der Stellplatz automatisch dabei?
Nur wenn er in der Teilungserklärung der Einheit zugeordnet ist. Sonst ist er eine eigene Einheit oder ein Sondernutzungsrecht — mit eigenem Wert.

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