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Neubau-Wohnanlage · Gernsbach

Neubau-Wohnanlage in Gernsbach bewerten lassen

In einer neueren Wohnanlage in Gernsbach steht nicht die Substanz im Vordergrund, sondern die Teilungserklärung: Was gehört zur Einheit, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie ist der Kostenverteilungsschlüssel. Dazu kommen Gewährleistungsfristen aus der Bauabnahme.

§§ 3, 8 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Gernsbach

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Was ist bei Neubau besonders zu prüfen?
Die Verträge, nicht die Mauern. Offene Mängel am Gemeinschaftseigentum und die Restlaufzeit der Gewährleistung sind in Gernsbach die häufigsten Übersehen-Posten.
Ist der Stellplatz automatisch dabei?
Nur wenn er in der Teilungserklärung der Einheit zugeordnet ist. Sonst ist er eine eigene Einheit oder ein Sondernutzungsrecht — mit eigenem Wert.

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