Die Teilungserklärung bestimmt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, und legt den Miteigentumsanteil fest. Ob Stellplatz, Kellerraum oder Dachterrasse wirklich zur Einheit gehören oder nur als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind, entscheidet über einen erheblichen Teil des Werts — und steht regelmäßig nicht im Exposé.