Eine leerstehende Wohnung in Bremen ist sofort verfügbar, wirft aber die Frage auf, warum sie leer steht. Kurzer Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen ist unauffällig; längerer Leerstand deutet auf Zustand, Grundriss oder Lage hin und gehört aufgeklärt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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