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Möbliert auf Zeit · Altrip

Möbliert auf Zeit in Altrip bewerten lassen

Möblierte Vermietung auf Zeit erzielt in Altrip höhere Quadratmetermieten, ist aber betreuungsintensiv und nicht ohne Weiteres in den Ertragswert zu übernehmen. Bewertet wird die nachhaltig erzielbare Miete, nicht die Spitzenmiete eines Sonderkonzepts.

§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Altrip

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Zählt die hohe Möbliertmiete voll?
Nein. Angesetzt wird, was nachhaltig erzielbar ist. Ein Konzept, das an eine Person und hohen Betreuungsaufwand gebunden ist, geht nicht ungekürzt in den Ertragswert ein.
Ist die Möblierung Teil des Verkehrswerts?
Sie ist Inventar und wird getrennt ausgewiesen. Der Verkehrswert bezieht sich auf die Immobilie, nicht auf das Mobiliar.

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