Eine selbstgenutzte Wohnung in Bremerhaven wird bezugsfrei übergeben und spricht damit den Selbstnutzermarkt an — den Markt, der die höchsten Preise zahlt. Bewertet wird im Vergleichswertverfahren, weil dafür die dichteste Datenlage besteht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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