Eine selbstgenutzte Wohnung in Zemmer wird bezugsfrei übergeben und spricht damit den Selbstnutzermarkt an — den Markt, der die höchsten Preise zahlt. Bewertet wird im Vergleichswertverfahren, weil dafür die dichteste Datenlage besteht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen