Eine selbstgenutzte Wohnung in Lippetal wird bezugsfrei übergeben und spricht damit den Selbstnutzermarkt an — den Markt, der die höchsten Preise zahlt. Bewertet wird im Vergleichswertverfahren, weil dafür die dichteste Datenlage besteht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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