Dachgeschosswohnungen in Bisingen bringen Ausblick und Ruhe, kosten aber Wohnfläche: Räume unter Dachschrägen werden nach § 4 WoFlV nur anteilig angerechnet. Sommerlicher Wärmeschutz und der Zustand der Dachdämmung sind hier keine Nebenfragen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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