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§ 5 WEG (Sondernutzungsrecht)
Gartenanteil gegen Einsehbarkeit.
Was über den Wert entscheidet
Ein Gartenanteil kann den Nachteil der Lage überkompensieren
Einsehbarkeit und Lärm mindern die Vermietbarkeit
Sondernutzungsrecht ist schwächer als Sondereigentum
Prüfpunkte
Teilungserklärung: Garten als Sondernutzungsrecht oder nicht
Einsehbarkeit, Bepflanzung und Sichtschutz
Feuchtigkeit und Kellerlage unter der Wohnung
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