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Wer ein Gutachten braucht — und wofür

Etwa die Hälfte der Aufträge kommt nicht von Eigentümern, sondern von jemandem, der beruflich eine Bewertung braucht: Anwältin, Steuerberater, Nachlassverwaltung, Bank. Jede Gruppe braucht einen anderen Nachweis.

Erben und Erbengemeinschaften

Wert für Finanzamt und Auseinandersetzung.

Eigentümer

Wissen, was die Wohnung wirklich wert ist.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Gutachten, die vor Gericht tragen.

Steuerberatung

Bedarfswert, AfA, Restnutzungsdauer.

Banken und Finanzierer

Beleihungswert und Marktwert.

Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung

Bewertung im Auftrag des Nachlasses.

Gerichte und Behörden

Öffentlich bestellt und vereidigt.

Kapitalanleger

Ertragswert statt Bauchgefühl.

Scheidung und Trennung

Ein Wert, den beide Seiten akzeptieren.

Betreuung und Vorsorge

Nachweis gegenüber dem Betreuungsgericht.

Vermieterinnen und Vermieter

Mietwert, Modernisierung, Substanz.

Käuferinnen und Käufer

Vor der Unterschrift, nicht danach.

Schenkung und Übertragung

Übertragen, ohne zu viel zu versteuern.

Versicherungen

Gebäudewert statt Unterversicherung.

Hausverwaltungen

Belastbare Zahlen für die Eigentümerversammlung.

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