Vorkaufsrecht
Definition
Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter bietet (§§463 ff. BGB). Häufige Vorkaufsrechte: gesetzlich für Mieter bei Umwandlung Miet- zu Eigentumswohnung (§577 BGB), Miterben nach §2034 BGB, Gemeinden in Sanierungsgebieten. Beim Verkauf müssen bestehende Vorkaufsrechte offengelegt und beachtet werden.
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