Zugewinnausgleich
Definition
Finanzieller Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses bei Scheidung (§1372 BGB). Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags zwischen seinem und des Partners Zugewinn. Bei gemeinsamen Immobilien fließt der Verkehrswert (Stichtag: Zustellung Scheidungsantrag) in die Berechnung ein.
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