Eine vermietete Wohnung in Bremen wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz eine kapitalisierte Wertminderung — und der Kündigungsschutz begrenzt, wie schnell sich das ändern lässt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschuss Bremen öffnen