Eine vermietete Wohnung in Düsseldorf wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz eine kapitalisierte Wertminderung — und der Kündigungsschutz begrenzt, wie schnell sich das ändern lässt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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