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Dachgeschosswohnung · Schloß Holte-Stukenbrock

Dachgeschosswohnung in Schloß Holte-Stukenbrock bewerten lassen

Dachgeschosswohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock bringen Ausblick und Ruhe, kosten aber Wohnfläche: Räume unter Dachschrägen werden nach § 4 WoFlV nur anteilig angerechnet. Sommerlicher Wärmeschutz und der Zustand der Dachdämmung sind hier keine Nebenfragen.

§ 4 WoFlV (Anrechnung von Schrägen)

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Wird die Fläche unter der Schräge mitgerechnet?
Zwischen einem und zwei Metern Höhe zur Hälfte, darunter gar nicht. Fehler an dieser Stelle sind der häufigste Grund für eine zu hohe Flächenangabe im Exposé.
Ist Dachgeschoss in Schloß Holte-Stukenbrock ein Auf- oder Abschlag?
Mit Aufzug und gutem Dämmstandard meist ein Aufschlag, ohne beides oft ein Abschlag. Der Typ allein sagt es nicht.

Leistungen in Schloß Holte-Stukenbrock

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