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Erdgeschosswohnung · Schloß Holte-Stukenbrock

Erdgeschosswohnung in Schloß Holte-Stukenbrock bewerten lassen

Die Erdgeschosswohnung in Schloß Holte-Stukenbrock wird oft unter Wert eingeschätzt — zu Unrecht, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht. Ob der Garten wirklich zur Einheit gehört oder nur zugewiesen ist, steht in der Teilungserklärung und macht einen erheblichen Unterschied.

§ 5 WEG (Sondernutzungsrecht)

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Ist der Garten Teil der Wohnung?
Meist nicht als Sondereigentum, sondern als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Das ist werthaltig, aber rechtlich schwächer — und es steht in der Teilungserklärung, nicht im Exposé.
Sind Erdgeschosswohnungen schwerer zu vermieten?
In der Tendenz ja, mit Garten aber häufig gerade nicht. Für Familien in Schloß Holte-Stukenbrock ist der direkte Zugang ins Freie ein starkes Argument.

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