Die Erdgeschosswohnung in Sögel u.a. wird oft unter Wert eingeschätzt — zu Unrecht, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht. Ob der Garten wirklich zur Einheit gehört oder nur zugewiesen ist, steht in der Teilungserklärung und macht einen erheblichen Unterschied.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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