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Erdgeschosswohnung · Böhl-Iggelheim

Erdgeschosswohnung in Böhl-Iggelheim bewerten lassen

Die Erdgeschosswohnung in Böhl-Iggelheim wird oft unter Wert eingeschätzt — zu Unrecht, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht. Ob der Garten wirklich zur Einheit gehört oder nur zugewiesen ist, steht in der Teilungserklärung und macht einen erheblichen Unterschied.

§ 5 WEG (Sondernutzungsrecht)

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Böhl-Iggelheim

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Ist der Garten Teil der Wohnung?
Meist nicht als Sondereigentum, sondern als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Das ist werthaltig, aber rechtlich schwächer — und es steht in der Teilungserklärung, nicht im Exposé.
Sind Erdgeschosswohnungen schwerer zu vermieten?
In der Tendenz ja, mit Garten aber häufig gerade nicht. Für Familien in Böhl-Iggelheim ist der direkte Zugang ins Freie ein starkes Argument.

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