07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Erdgeschosswohnung · Neu-Ulm

Erdgeschosswohnung in Neu-Ulm bewerten lassen

Die Erdgeschosswohnung in Neu-Ulm wird oft unter Wert eingeschätzt — zu Unrecht, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht. Ob der Garten wirklich zur Einheit gehört oder nur zugewiesen ist, steht in der Teilungserklärung und macht einen erheblichen Unterschied.

§ 5 WEG (Sondernutzungsrecht)

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Neu-Ulm

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Ist der Garten Teil der Wohnung?
Meist nicht als Sondereigentum, sondern als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Das ist werthaltig, aber rechtlich schwächer — und es steht in der Teilungserklärung, nicht im Exposé.
Sind Erdgeschosswohnungen schwerer zu vermieten?
In der Tendenz ja, mit Garten aber häufig gerade nicht. Für Familien in Neu-Ulm ist der direkte Zugang ins Freie ein starkes Argument.

Leistungen in Neu-Ulm

Wohnungstyp — weitere

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen