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Erdgeschosswohnung · Roßtal

Erdgeschosswohnung in Roßtal bewerten lassen

Die Erdgeschosswohnung in Roßtal wird oft unter Wert eingeschätzt — zu Unrecht, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht. Ob der Garten wirklich zur Einheit gehört oder nur zugewiesen ist, steht in der Teilungserklärung und macht einen erheblichen Unterschied.

§ 5 WEG (Sondernutzungsrecht)

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Roßtal

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Ist der Garten Teil der Wohnung?
Meist nicht als Sondereigentum, sondern als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Das ist werthaltig, aber rechtlich schwächer — und es steht in der Teilungserklärung, nicht im Exposé.
Sind Erdgeschosswohnungen schwerer zu vermieten?
In der Tendenz ja, mit Garten aber häufig gerade nicht. Für Familien in Roßtal ist der direkte Zugang ins Freie ein starkes Argument.

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